Die Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO ist für viele Tätigkeiten Ihr Einstieg in die Sicherheitswirtschaft.
Ihr Einstieg in die SicherheitswirtschaftGemeinsam sicher zur Sachkundeprüfung
Die Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO ist für verschiedene Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe vorgeschrieben. Unser Präsenzkurs vermittelt Ihnen die prüfungsrelevanten Inhalte verständlich, strukturiert und mit einem starken Bezug zur beruflichen Praxis.
Im persönlichen Austausch mit unseren Dozentinnen und Dozenten können Fragen unmittelbar geklärt, Inhalte gemeinsam vertieft und Lernfortschritte gezielt begleitet werden. Übungen und prüfungsnahe Aufgaben unterstützen Sie dabei, sich Schritt für Schritt auf den schriftlichen und mündlichen Teil der IHK-Prüfung vorzubereiten.
Diese Themen erwarten Sie
Unsere Unterrichtsinhalte richten sich nach dem bundeseinheitlichen Rahmenplan der Industrie- und Handelskammern für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe.
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerberecht und Bewachungsverordnung
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht
- Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschriften
- Umgang mit Menschen und Deeskalation
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Zusätzliche Qualifikationen
Mit ergänzenden Qualifikationen können Sie Ihr berufliches Profil erweitern und sich auf zusätzliche Aufgabenbereiche in der Sicherheitswirtschaft vorbereiten. Abhängig vom jeweiligen Lehrgangsangebot können folgende Zusatzqualifikationen enthalten sein:
Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG
Die Waffensachkunde vermittelt die rechtlichen und praktischen Grundlagen für den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen und Munition. Dazu gehören unter anderem gesetzliche Vorschriften, der sichere Umgang sowie Kenntnisse über Notwehr und Notstand.
Diese Zusatzqualifikation kann insbesondere für Tätigkeiten im Geld- und Werttransport oder in bestimmten Bereichen des Werk- und Objektschutzes relevant sein.
Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2 und DGUV Information 205-023
Die Qualifikation zum Brandschutzhelfer vermittelt grundlegende Kenntnisse über den vorbeugenden Brandschutz, das richtige Verhalten im Brandfall und den sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Sie stellt eine wertvolle Ergänzung für zahlreiche Tätigkeiten dar, insbesondere im Werk- und Objektschutz, in öffentlichen Einrichtungen und auf Betriebsgeländen.
Betrieblicher Ersthelfer gemäß § 26 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Grundsatz 304-001
Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie lernen, Notfallsituationen richtig einzuschätzen, Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten, einen Notruf abzusetzen und verletzte oder erkrankte Personen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu betreuen.
Erste-Hilfe-Kenntnisse sind in nahezu allen Einsatzbereichen der Sicherheitswirtschaft von besonderem Wert.
Die nächsten Kursstarts
Die genauen Termine werden nach Abschluss der Planung hier veröffentlicht.
Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO
- Kursstart
- Termin folgt
- Unterrichtsort
- Präsenzkurs
Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO
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- Weiterer Termin folgt
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